Die Karrenstrafe war eine Arbeitsstrafe im 17. Jahrhundert. Sie ist nicht mit der Kettenstrafe zu verwechseln. Von einigen Autoren wird sie als Vorform der Freiheitsstrafe angesehen, von anderen als Art der Leibesstrafen. Zu dieser Strafe wurden zu Beginn vor allem männliche junge, arbeitsfähige Bettler, später Diebe, Ehebrecher und Körperverletzer verurteilt. Frauen wurde selten zur Karrenstrafe verurteilt, dann in der Regel wegen kleinerer Diebstähle und Sittlichkeitsvergehen. Die zur Karrenstrafe führenden Delikte wurden mit der Zeit ausgeweitet, wie auch die zu verrichtenden Arbeiten ausgeweitet wurden. Zu Beginn waren es Reinigung der Gassen und Ausbesserung der Stadtgräben, später kamen Arbeiten für den Festungs-, Werft- und Hafenbau hinzu. Die Strafe wurde allmählich von der Arbeitshaus- und Zuchthausstrafe abgelöst. In Hamburg schon 1629, in Hannover hingegen erst 1840. Anfang des 18. Jahrhunderts wurde sie in Württemberg abgeschafft und 1740 zwar wieder eingeführt, konnte sich aber nicht mehr durchsetzen.
Das geflügelte Wort: „in der Karre gehen“, leitet sich hiervon ab.
Die Karrenstrafe war eine Arbeits-, Freiheits- und Ehrenstrafe. So bemerkte schon Kant:
Auch im modernen deutschen Jugendstrafrecht kann das Gericht gemeinnützige Arbeit als Auflage (§ 15 JGG) oder Weisung (§ 10 JGG) anordnen. Im deutschen Strafrecht, das für Erwachsene gilt, gibt es keine Verurteilung zum Arbeiten, in den Strafvollzugsanstalten gilt aber eine generelle Pflicht der Häftlinge im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu arbeiten (§ 41 StVollzG).
Literatur
- Wolfgang Schild, Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 2. überarbeitete und erweiterte Auflage, Band II, Spalten 1654–1656, ISBN 978-3-503-16699-2
- John Howard, State of the Prisons in England and Wales, 1777
- Robert von Hippel, Beiträge zur Geschichte der Freiheitsstrafe in Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 18, 1898
- Gustav Jacoby, Ueber die Strafe „Bremerholm“ und die Karrenarbeit in Schleswig-Holstein bei Strandvergehen in Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, 59. Band 1930, S. 461
Einzelnachweise


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