Die Reichstagswahl 1887 war die Wahl zum 7. Deutschen Reichstag. Sie fand am 21. Februar 1887 statt.
Die Wahlbeteiligung lag bei knapp über 77 % und damit deutlich über der aller vorigen Reichstagswahlen. Erst bei der Reichstagswahl 1907 wurde eine noch höhere Wahlbeteiligung erreicht.
Die Wahl fand statt, nachdem Bundesrat und Kaiser den Reichstag am 14. Januar 1887 aufgelöst hatten. Grund war die Ablehnung der Heeresvorlage der Regierung Otto von Bismarcks im Reichstag. Mit dieser sollte das alte Heeresgesetz von 1881, das im kommenden Jahr ausgelaufen wäre, ersetzt werden. Dabei sollte das Heer in Friedenszeiten um rund 10 % auf 468.000 Mann aufgestockt werden. Diese Regelung, die mit außenpolitischen Spannungen (Boulangismus in Frankreich) begründet wurde, sollte wieder für sieben Jahre (Septennat) gültig bleiben. Nicht der Inhalt, aber diese lange Gültigkeitsdauer stieß auf Widerstand. Kompromissvorschläge des Zentrums schlug Bismarck aus, er erhoffte sich von der Neuwahl eine stabile konservativ-nationalliberale Mehrheit. Dazu mag auch seine Sorge beigetragen haben, dass sein Einfluss unter dem möglicherweise liberaleren Thronfolger Friedrich Wilhelm – Kaiser Wilhelm I. war 90 Jahre alt – bei einer liberalen Reichstagsmehrheit schwinden würde.
Noch am Tag der Auflösung schlossen die Deutschkonservative Partei, die Deutsche Reichspartei und die Nationalliberale Partei ein Wahlbündnis zur gegenseitigen Unterstützung aussichtsreicher Kandidaten. Alle drei sogenannten Kartellparteien unterstützten Bismarcks Position. Dieser machte den Streit um die Heeresvorlage im Wahlkampf zur Grundsatzfrage, ob das deutsche Heer ein „Parlamentsheer“ oder ein „kaiserliches Heer“ sein sollte. Die Bevölkerung folgte offenbar Bismarck: die Kartellparteien errangen einen überragenden Sieg, Linksliberale und Sozialdemokraten wurden geschwächt. Am 11. März 1887 stimmte der neue „Kartellreichstag“ dem Septennat zu.
Zum ersten Mal zog mit Otto Böckel ein Abgeordneter in den Reichstag ein, der sich selbst primär als Antisemit bezeichnete.
Ergebnisse
Gewählte Abgeordnete nach Wahlkreisen
In jedem der insgesamt 397 Wahlkreise wurde nach absolutem Mehrheitswahlrecht ein Abgeordneter gewählt. Wenn kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreichte, wurde eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Kandidaten durchgeführt. In den folgenden Tabellen werden die Wahlkreissieger und ihre im amtlichen Endergebnis genannte Parteistellung angegeben. In einigen Fällen ist der Name des Wahlkreissiegers nicht oder nur zum Teil überliefert.
Preußen
Bayern
Sachsen
Württemberg
Baden
Hessen
Kleinstaaten
Elsaß-Lothringen
Die Fraktionen des 7. Reichstags
Im 7. Reichstag schlossen sich mehrere Abgeordnete nicht der Fraktion ihrer eigentlichen Partei an und blieben zum Teil fraktionslos. Drei DHP-Abgeordnete traten der Zentrumsfraktion bei. Aufgrund von Todesfällen und nicht angenommenen Mandaten gehörten dem Reichstag am Beginn der 7. Legislaturperiode nur 394 Abgeordnete an, die sich wie folgt auf die einzelnen Fraktionen verteilten:
Im weiteren Verlauf der Legislaturperiode änderte sich aufgrund von Nachwahlen und Fraktionswechseln mehrfach die Stärke der einzelnen Fraktionen.
Siehe auch
- Liste der Reichstagsabgeordneten des Deutschen Kaiserreichs (7. Wahlperiode)
Weblinks
- Statistisches Jahrbuch des Deutschen Reichs (PDF; 161 kB)
- Ergebnis der Reichstagswahl 1887 mit Grafik
- Wahlen in Deutschland bis 1918, dort:
- Wahlkreiskarte 1887
- Deutsche Geschichte in Dokumenten und Bildern, dort:
- Genaue Daten 1887
Einzelnachweise




