Die Gefahrensymbole waren ein Satz von Piktogrammen auf orangem Untergrund, die zusammen mit einer bestimmten Gefahrenbezeichnung einen ersten, leicht erkennbaren Hinweis auf die Gefahren gaben, die von einem Gefahrstoff ausgingen.
Die Gültigkeit der Gefahrensymbole erstreckte sich auf den Europäischen Wirtschaftsraum sowie die Schweiz, seit 1. Juni 2015 (bzw. übergangsweise 1. Juni 2017) sind sie abgelöst durch die international gültige Kennzeichnung des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS). Seither finden Gefahrenpiktogramme Anwendung.
Weitere Informationen im Sinne des EU-Rechts zu Gefahrstoffen und für den Umgang damit gaben die R- und S-Sätze, mit denen alle Verpackungen solcher Stoffe gekennzeichnet werden mussten.
Geschichte und Rechtsgrundlagen
Vorläufer
Die erste Festlegung auf bildhafte Symbole für den internationalen Verkehr mit gefährlichen Stoffen, die auch „Nichtschriftkundigen“ verständlich sein sollten, erfolgte im Februar 1955 während der 4. Sitzung des Ausschusses für die chemische Industrie im Internationalen Arbeitsamt in Genf. Sie wurden in den DIN-Mitteilungen im gleichen Jahr veröffentlicht.
Stoffrichtlinie
Die gesetzliche Grundlage der Gefahrensymbole stellte die Richtlinie 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) dar, die am 1. Januar 1970 in Kraft trat. Die Gefahrensymbole sind dort im Anhang II enthalten. Die Standardisierung und Kontrolle oblag dem European Chemicals Bureau (ECB).
Für Kanada ist das Workplace Hazardous Materials Information System (WHMIS) gültig.
Einführung des GHS
Die Bestimmungen der Richtlinie 67/548/EWG wurden in die am 31. Dezember 2008 veröffentlichte Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates integriert, zusammen mit dem sie ablösenden global harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS). Mit diesem seit 1992 durch eine UN-Kommission erarbeiteten System werden die Warnsymbole für Gefahrstoffe als GHS-Gefahrenpiktogramme neu definiert und weltweit vereinheitlicht. Somit war die Gültigkeit der bisherigen Gefahrensymbole mit ihren Gefahrenhinweisen (sowie der R- und S-Sätze) auf die im GHS festgelegten Übergangsfristen begrenzt. Stoffe müssen seit dem 1. Dezember 2010 nach GHS gekennzeichnet werden, die Übergangsregelung lief am 1. Dezember 2012 aus. Für Gemische gilt die neue Regelung seit dem 1. Juni 2015. Auch hier gab es eine zweijährige Übergangsfrist: Für Lagerbestände konnte die alte Kennzeichnung noch bis zum 1. Juni 2017 genutzt werden.
Während die alten Gefahrensymbole Quadrate in orange sind, sind die neuen Gefahrenpiktogramme Rauten in weiß mit roter Umrandung. Die abgebildeten Piktogramme – symbolische Bilder der Gefährdung – sind weitgehend ähnlich (die Gefahrensymbole in Rauten auf verschiedenen Volltonfarben werden für die Gefahrgutklassen nach ADR/RID des Transportwesens verwendet).
Gefahrensymbole
Die Gefahrensymbole bilden 3 Gruppen, wobei für die Kennzeichnung eine Hierarchie zu beachten ist:
Wenn 2 Symbole aus einer senkrechten Linie zutreffen sollten, wurde nur das am weitesten oben Stehende verwendet. In der Gruppe „Gesundheit“ galt das auch von links nach rechts, aber mit der Ausnahme, dass C neben T bestehen blieb, wenn es sich um einen CMR-Stoff handelte (krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoff).
Somit ergaben sich maximal 4 Symbole für einen Gefahrstoff (Beispiel: Chrom(III)-chromat: O, T, C, N).
Übersicht Gefahrensymbole
Nachfolgend sind die Symbole in der obigen Reihenfolge geordnet:
Kennbuchstaben
Zusätzliche Verwendungen der Symbole T, Xn und Xi
Für CMR-Stoffe (cancerogen, mutagen, reproduktionstoxisch) sowie Allergene wurden die Symbole Xn, Xi und T ebenfalls verwendet, obwohl z. B. für krebserzeugende Stoffe keine akute Giftigkeit vorliegt. Liegt bei solchen Stoffen jedoch zusätzlich der Fall vor, dass sie auch akut giftig sind, so galt die Anmerkung E; auch akut sehr giftige Stoffe wurden mit T gekennzeichnet.
Siehe auch
- Warnsignal – allgemeine Informationen
- Warnzeichen nach DIN 4844-2
- Gefahrgut nach ADR
- Gefahrendiamant nach NFPA 704
- Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
- R- und S-Sätze
- CMR-Stoff
- Sicherheitsdatenblatt
- Sicherheitskennzeichen
- Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Kemler-Zahl)
Weblinks
- Richtlinie 67/548/EWG gesamt, Version 2006 (Inhaltsverzeichnis zu PDF-Dokumenten)
Einzelnachweise




